Hakiii Vape-Lexikon Begriff erklärt
Tabaksteuermodernisierungsgesetz
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, änderte das deutsche Tabaksteuerrecht und bezog auch Substitute für Tabakwaren ein.
Auch bekannt als TabStMoG
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, abgekürzt TabStMoG, ist das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts vom 10. August 2021. Es änderte das Tabaksteuergesetz und die Tabaksteuerverordnung.
Für das Dampfen ist vor allem die Einbeziehung von „Substituten für Tabakwaren“ bedeutsam. Darunter fallen entsprechend eingeordnete Flüssigkeiten für E-Zigaretten. Im Alltag wird die damit verbundene Besteuerung häufig Liquidsteuer genannt.
Historische Stufen aus dem Gesetz von 2021
Das ursprüngliche Gesetz von 2021 sah für Substitute für Tabakwaren folgende Mengensteuersätze vor:
- Ab 1. Juli 2022: 0,16 Euro je Milliliter.
- Ab 1. Januar 2024: 0,20 Euro je Milliliter.
- Ab 1. Januar 2025: 0,26 Euro je Milliliter.
- Ab 1. Januar 2026: 0,32 Euro je Milliliter.
Diese Aufstellung beschreibt den damaligen Gesetzesbeschluss. Spätere Änderungen sind davon zu unterscheiden; die jeweils gesetzlich geregelten Zeiträume und Steuersätze stehen in § 2 des Tabaksteuergesetzes.
Der Ausdruck „Substitut“ bedeutet Ersatz. Die steuerliche Einordnung setzt deshalb nicht voraus, dass die Flüssigkeit aus Tabak besteht. Auch die Kurzbezeichnung „Nikotinsteuer“ beschreibt den Regelungsgegenstand nicht vollständig, weil der Nikotingehalt nicht allein entscheidend ist.