Rechtliche Informationen
Batteriegesetz
Informationen zur Kennzeichnung und korrekten Rückgabe von Batterien und Akkus
Pflichten nach EU-Batterieverordnung und BattDG
Beim Angebot von Batterien, Akkus und Geräten mit eingebauten Energiespeichern gelten die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1542 und des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG). Deshalb informieren wir dich hier über die dafür vorgesehene Rückgabe.
Gebrauchte Batterien und Akkus musst du als Endnutzer getrennt vom Hausmüll abgeben. Die Rückgabe ist kostenlos bei kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen und den Verkaufsstellen möglich, die entsprechende Batterien führen. Zusätzlich kannst du dafür das von uns eingesetzte bundesweite take-e-back-Netzwerk nutzen.
Kennzeichnung von Batterien und Akkus
Die durchgestrichene Abfalltonne kennzeichnet Batterien und Akkus, die gesondert gesammelt werden müssen. Sie dürfen daher nicht gemeinsam mit dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden.
Werden festgelegte Schadstoffgrenzen überschritten, erscheint unter diesem Zeichen zusätzlich das jeweilige chemische Kürzel: Cd steht für Cadmium bei mehr als 0,002 Masse-%, Pb für Blei bei mehr als 0,004 Masse-% und Hg für Quecksilber bei mehr als 0,0005 Masse-%.
Hinweise zur Abgabe von Geräten mit einem fest eingebauten Akku stehen auf unserer Seite zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten.