Rechtliche Informationen
Elektrogesetz
Informationen zur getrennten Erfassung ausgedienter Elektrogeräte
Getrennte Sammlung nach dem ElektroG
Ausgediente elektrische und elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll. E-Zigaretten, Ladegeräte und andere Elektrogeräte sind separat zu sammeln und bei einer dafür vorgesehenen Annahmestelle abzugeben.
Für eine Rückgabemöglichkeit in Wohnortnähe beteiligen wir uns am bundesweiten take-e-back-Netzwerk. Den Ablauf und die Suche nach einer Annahmestelle erläutern wir unter Elektroaltgeräte-Rücknahme. Für lose oder ohne Beschädigung entnehmbare Batterien und Akkus gelten ergänzend unsere Informationen zum Batteriegesetz.